Ihr CO2-Kostenaufteilungsrechner: 
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Ein kleiner Hinweis:
Die Ergebnisse des Rechners sind beispielhaft. Eine Garantie für die Richtigkeit der Angaben können wir nicht übernehmen.

Berechnen Sie Ihre Kostenaufteilung

Wissenswertes zum CO2KostAufG:

  • Seit 2021 gibt es eine CO2-Abgabe für das Heizen mit Öl oder Erdgas.
  • Bis 2022 mussten Mieter diese Kosten alleine tragen. Seit 2023 beteiligen sich auch Vermieter, abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.
  • Das Gesetz betrifft nur brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse (z.B. Gas-, Öl-, Kohleheizungen, Fernwärmeheizungen).
  • Strombetriebene Heizungen (z.B. Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen) sind vom Gesetz ausgenommen.
  • Die CO2-Kostenaufteilung wird für die meisten erst ab 2024 relevant.
  • Betroffen sind Kunden, die Erdgas, Fernwärme oder Wärmetechnik von den Stadtwerken Rottenburg beziehen.
    • Erdgas: Details zur CO2-Kostenaufteilung finden Sie auf Ihrer Rechnung.
    • Fernwärme: Der heizwertbezogene Emissionsfaktor aus dem Lieferjahr muss berücksichtigt werden. Für 2023 wird dieser Faktor erst im April 2024 verfügbar sein.
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