Wir sind Grundversorger in Rottenburg (Kernstadt). Falls Sie also erst seit kurzem in Rottenburg wohnen, bei Ihrem Lieferanten gekündigt haben oder keinen anderes Produkt bei uns haben, beziehen Sie automatisch rostrom Grundversorgung.
Preise gültig ab 01.01.2025
* Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%). Preise teilweise auf zwei Nachkommastellen gerundet. Eine detaillierte Darstellung aller Preisbestandteilen finden Sie im Preisblatt unter dem Punkt Vertragsunterlagen.
Haushaltskunden werden nach § 36 EnWG innerhalb der Grundversorgung beliefert, sofern keine Gründe nach §36 Absatz 1 Satz 5 dem entgegensprechen. Haushaltskunden auf die §36 Absatz 1 Satz 5 zutrifft, werden im Rahmen der Ersatzversorgung (rostrom Ersatzversorgung) für 3 Monate befristet beliefert und anschließend innerhalb der Grundversorgung (rostrom Grundversorgung) beliefert.
Die Abrechnung der Lieferungen von Strom erfolgt einmal im Jahr ohne Zusatzkosten, es sei denn, der Kunde wünscht einen anderen Abrechnungsturnus. Eine unterjährige Abrechnung ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden.
Vereinbarung über eine unterjährige Abrechnung des Stromverbrauchs nach § 12 Abs. 1 StromGVV i.V.m. § 40 Abs. 3 Satz 2 EnWG sowie weitere Informationen zur Abrechnung und Kosten finden Sie in den Downloads.